wmc-warngau


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Ausschreibungen WMC-CUP

Termine

,Ausschreibung Offroad - WMC-Cup

auf unserer Offroadstrecke in Warngau




Veranstalter: WMC Warngau

Ausrichter: WMC Warngau

Ort: Oberland Race vom WMC Warngau

Infos: unter www.wmc-warngau.de

Klassen:
Verbrenner Offroad 1:8 Buggy, Truggy 1:8 , Monster Truck ( ab 3 Teilnehmern-bei Ausfall der Klasse, wird das Startgeld erstattet )

Reglement:
Verbrenner: 1:8
Buggy - Motormax. 3,5 ccm
Tankvolumen:max.125 ml
Truggy - originaler Tank und Motormax. 4,6 ccm
Monster - originaler Tank

funktionsfähige Bremsen sind Vorschrift

Nennadresse: m.andrae@gmx.net


Nennung: schriftlich per Anmeldeformular, mit Angaben von mindestens zwei
zugelassenen Quarzen

Nennschluss: mittwochs vor dem jeweiligen Rennen

Nenngebühr: € 10,-- Startgeld=Reuegeld
zu entrichten per Überweisung auf das WMC-Konto:
WMC-Warngau, KTO:142190, BLZ: 70169598, Raiffeisenbank Warngau, BIC: GENO DEF 1 MIB --- IBAN: DE 80701695980000142190 bis zum Nennschluss des jeweiligen Rennen
Nachnennung unter Vorbehalt möglich mit Nachnenngebühr von 10,-€ und Nenngebühr
DMC-Mitgliedschaft erforderlich, Ausweis mitbringen
Gastfahrer möglich - Startgeld erhöht sich um 3,- Euro

Zeitnahme: AMB - pers.Transponder

Zeitplan: regulärer Zeitplan wird beim Rennen ausgehangen


Wertung:

die schnellste Runde im Vorlauf / und das beste Finale
Laufdauer:
jeweils 5 Minuten Vorlauf/ 20 Minuten Finale

Fahrerlager/ Bahn: permanente Outdoor Offroad Strecke
Strom ( 230 V )
NICHT vorhanden
Tische, Stühle bitte mitbringen

Verpflegung: Essen und Getränke an der Bahn

Haftungsausschluss: Der Veranstalter bzw. seine Beauftragten übernehmen keinerlei wie immer geartete Haftung gegenüber Teilnehmern oder Dritten. Jeder Teilnehmer erkennt, mit seiner Nennung, diese Ausschreibung vollinhaltlich an.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich jeder Teilnehmer bereit, die Bahnordnung anzuerkennen und den Weisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten.

Für den ihm ausgehändigten Transponder ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung wird der Fahrer mit 90.00 Euro zur Verantwortung gezogen.


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